Medienkunstfonds

Der Fonds für kooperative Prozesse in der Medienkunst und digitalen Kultur

Einreichfrist: 19. April 2021

Zweiter Call for Projects jetzt geöffnet!

Die Fristen der ersten Runde beider Förderprogramme sind mittlerweile verstrichen. Die zweite Runde des Medienkunstfonds und der Medienkunstfellows ist nun geöffnet. Hier gelangen Sie zur aktuellen Infoseite der Förderprogramme 2021/23.

Fonds zur Förderung neuer kooperativer Prozesse in der Medienkunst & digitalen Kultur

Der Medienkunstfonds unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Akteur*innen aus verschiedenen Bereichen von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Gesellschaft in NRW, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft auseinandersetzen, mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro (2021 – 2023).

1. Einreichungsfrist (Projekte 2021 bis 2022): 19. April 2021
2. Einreichungsfrist (Projekte 2022 bis 2023): 1. Januar 2022

1 Was wird gefördert?

Unterstützt werden künstlerische und künstlerisch-forschende Kooperationsprojekte, die sich in einem neu entwickelten Projektvorhaben mit dem zeitgenössischen technologischen Wandel und dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft auseinandersetzen. Disziplinübergreifende Zusammenschlüsse von Akteur*innen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen sind möglich und willkommen!

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die

  • die sozialen und politischen Dimensionen des tiefgreifenden, zeitgenössischen technologischen Wandels thematisieren;
  • sich mit den Auswirkungen von digitalen Technologien auf die Gesellschaft aus Sicht von Kunst und Kultur beschäftigen;
  • die Entstehung neuer Zusammenhänge in NRW durch die Zusammenarbeit verschiedener Partner*innen ermöglichen;
  • öffentliche Formate der Präsentation, Diskussion oder Vermittlung enthalten;
  • künstlerische Experimente beinhalten, die durch eine kritische Auseinandersetzung mit neuen Technologien möglich werden.

Die Förderung durch den Medienkunstfonds ermöglicht projektgebundene Kooperationen zwischen mindestens zwei Institutionen aus NRW von bis zu zwei Jahren Laufzeit (die sich über maximal zwei Haushaltsjahre erstrecken können). Die maximale Fördersumme liegt bei 120.000 Euro pro Projektvorhaben. Eine minimale Antragssumme ist nicht festgelegt.

2 Wer wird gefördert?

Kooperationen zwischen mindestens zwei Institutionen oder freien Initiativen mit Sitz in NRW, wovon mindestens eine*r der Partner*innen eine mehrjährige Auseinandersetzung mit Themen aus dem Bereich Medienkunst & digitale Kultur nachweisen kann.

Orte wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und andere Bildungsträger sowie Vereine, freie Kunsträume und Produktionshäuser, Festivals, Initiativen und Stiftungen gelten dabei als mögliche Antragsteller. Bewerbungen von Einzelpersonen sind ausgeschlossen.

Beispiele für förderfähige Projekte sind Kooperation von Institutionen/Initiativen aus dem Bereich Medienkunst & digitale Kultur in Form von

  • künstlerischen Produktionen, die in verschiedenen Formaten (u.a. Ausstellungen, Aufführungen, Austausch, Workshops, Screenings, Performances, Diskussionen…) umgesetzt werden können.
  • Kooperationen, die einen Dialog herstellen zwischen Institutionen der Kunst, der Wissenschaft und der Gesellschaft.
  • Archivarbeit, die Geschichte und Wissen der Medienkunst in NRW für heutige Generationen zugänglich macht.

3 Wie wird man gefördert?

Das Büro medienwerk.nrw betreut das Bewerbungsverfahren und berät bei inhaltlichen Fragen. Jede an einer Kooperation beteiligte Institution/Initiative reicht ihren Projektvorschlag auf der Website des Büro medienwerk.nrw ein. In ihrem inhaltlichen Teil sind die Projektvorschläge der Kooperationspartner*innen in der Regel textidentisch. Im Online-Formular können zusätzlich die notwendigen Anlagen hochgeladen und übermittelt werden. Die Einreichung im Bewerbungsverfahrens beim Büro medienwerk.nrw umfasst:

  • Online-Einreichungsformular
  • Ausführliches Konzept: max. 3 Seiten, inkl. (künstl.) Ziele und Fragestellungen der Kooperation sowie geplante Arbeitsschritte
  • Kosten- und Finanzierungsplan des eigenen Projektanteils
  • Übersicht zur Gesamtaufteilung des gemeinschaftlichen Projektbudgets

Vor dem Beginn des Juryverfahrens prüft das Büro medienwerk.nrw die Einreichungen auf Erfüllung der Grundvoraussetzungen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist tagt eine Fachjury, die eine Förderempfehlung ausspricht.

Die Institutionen, die Projekte eingereicht haben, werden durch das Büro medienwerk.nrw über das Juryvotum (und ggf. über das weitere Vorgehen für einen Förderantrag) informiert. Zuständig für Förderanträge, für die ein positives Juryvotum vorliegt, ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren/seinen Sitz hat.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen des Medienkunstfonds finden Sie im PDF „Fördergrundsätze“. Ebenso finden Sie hier die Vorlage des einzureichenden Kosten- und Finanzierungsplans und weitere Informationen und Hilfen.

4 Fragen, Antworten & Kontakt

Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder online. Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen in unseren FAQs zusammengefasst. Sie erreichen uns während unserer telefonischen Sprechstunde unter Tel. 0231 137 34 683 (Montags 14:00 bis 18:00 und Donnerstags 10:00 bis 14:00) oder jederzeit per Email unter info@medienwerk-nrw.de.

5 FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Medienkunstfonds haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Diese FAQs werden laufend ergänzt.

– Aktualisiert am 07.01.2020 –

Antragsteller*innen: Können nur Institutionen oder freie Initiativen mit einer bereits bestehenden Profilierung im Bereich Medienkunst/digitale Kultur Anträge stellen?

Nein. Grundsätzlich ist es möglich, auch als Institution oder freie Initiative, die sich noch nicht mit Medienkunst & digitaler Kultur beschäftigt hat, einen Antrag zu stellen. Voraussetzung ist dann, dass der*die Kooperationspartner*in bereits in diesem Bereich gearbeitet hat. Im Rahmen der Projekteinreichung muss eine*r der Partner*innen als Nachweis eine kurze Beschreibung von drei Projekten in diesem Bereich aus den letzten fünf Jahren vorlegen. Das Büro medienwerk.nrw steht gerne zur Verfügung, um Institutionen bei der Entwicklung ihrer Projektideen zu unterstützen und untereinander zu vernetzen.

(Internationale) Kooperationen:Können mehr als zwei Institutionen oder Initiativen miteinander kooperieren? Müssen sich davon alle in NRW befinden?

Ja, es können so viele Organisationen kooperieren, wie es für das geplante Projekt sinnvoll ist. Kooperationen mit Partner*innen außerhalb von NRW sind ebenfalls möglich, so lange es zwei Partner in NRW gibt die die Anträge stellen. Partner*innen von außerhalb von NRW können keinen Antrag stellen, und an sie darf keine Förderung weitergeleitet werden. Jedoch können, wenn es für die Kooperation sinnvoll ist, auch Veranstaltungen außerhalb von NRW durchgeführt werden.

Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Konzepte für Projekte, die 2021 bis 2022 stattfinden, sind zum 19. April 2021 beim Büro medienwerk.nrw einzureichen. Projekte, die 2022 bis 2023 stattfinden, sind zum 1. Januar 2022 einzureichen. Die Projekte können ab dem 15. Juli 2021 und ab dem 1. April 2022 beginnen und müssen in der Regel zum Ende des folgenden Jahres abgeschlossen werden. Der Kosten- und Finanzierungsplanung ist getrennt nach Kalenderjahren aufzustellen.

Aufteilung der Eigenmittel: Müssen beide Institutionen Eigenmittel einbringen? Wie hoch sind diese?

Eine Beteiligung mit Eigenmitteln ist für jede*n der antragsstellende*n Partner*in obligatorisch. Der Eigenanteil bei städtischen Veranstalter*innen beträgt mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei nichtstädtischen Veranstalter*innen darf der Eigenanteil 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht unterschreiten. Sollte dies für eine*n der potentiellen Antragsteller*innen ein Problem darstellen, so wird empfohlen Rücksprache mit dem Büro medienwerk.nrw zu halten.

Förderarten, förderfähige Ausgaben: Welche Kosten können übernommen werden?

Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (z.B. projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten), Verwaltungs- und Organisationsausgaben.

Honoraruntergrenzen: Gibt es Empfehlungen zu Personalkosten?

Das Büro medienwerk.nrw stellt eine Empfehlungstabelle für Honoraruntergrenzen zur Verfügung.

Monat der Medienkunst: Was passiert nach der Durchführung des Projekts?

Das Büro medienwerk.nrw plant für die zweite Hälfte des Jahres 2023 ein dezentrales Programm mit dem Arbeitstitel „Monat der Medienkunst“, in dem alle geförderten Projekte (abgeschlossen oder noch laufend) präsentiert werden sollen. Dies kann durch Ausstellungen, Diskussionen, Videoaufzeichnungen oder andere Formate geschehen. Eine grundsätzliche Bereitschaft, daran teilzunehmen und die Vielfältigkeit der Medienkunst & digitalen Kultur in NRW einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, wird vorausgesetzt.

Evaluation: Wie wird das Förderprogramm ausgewertet?

Das Büro medienwerk.nrw evaluiert die Fördermaßnahme nach ihrer Durchführung, zum Beispiel in Form von Fragebögen oder Interviews.

Positives Juryvotum: Warum muss bei positivem Juryvotum noch einmal ein Antrag gestellt werden?

Das Büro medienwerk.nrw organisiert und begleitet den Förderprozess inhaltlich. Im Bewerbungsverfahren führt das Büro medienwerk.nrw eine erste Prüfung der Projekteinreichung durch und legt diese anschließend der Jury vor. Eine abschließende formale Prüfung kann jedoch nur durch die jeweils zuständige Bezirksregierung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist, nur bei positivem Juryvotum, die Einreichung eines Förderantrags bei der Bezirksregierung notwendig.

Jury: Wer entscheidet über die Einreichungen?

Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und einem Mitglied des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend.

Förderformel und Logos: Wie lautet die Förderformel und welche Logos finden Verwendung?

Die Förderformel lautet „Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Medienkunstfonds.“. Als Logos werden das Logo des Ministeriums und des Büro medienwerk.nrw verwendet. Diese werden den geförderten Projekten vom Büro medienwerk.nrw zur Verfügung gestellt.

Was ist die Erfolgskontrolle?

Der Förderantrag bei der Bezirksregierung muss Angaben zum Zuwendungszweck, dem Bezug zu den übergeordneten Förderzielen sowie Angaben zu den Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten. Weitere Informationen erhalten die Antragsteller*innen bei positivem Votum direkt vom Büro medienwerk.nrw.

Corona-Pandemie: Kann meine Förderung in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden?

Ja. Zugunsten innovativer Ansätze wurde der formale Rahmen der Förderprogramme bereits vor der Corona-Pandemie bewusst weit und offen gefasst. Ein Projekt kann z.B. neue digitale Formate der Kooperation und/oder Präsentation nutzen. Grundsätzlich müssen die Fördergelder jedoch im jeweils geplanten Haushaltsjahr verausgabt werden.

Weitere Fragen?

Für weitere inhaltliche und organisatorische Fragen steht das Büro medienwerk.nrw zur Verfügung. Zu formalen Antragsfragen beraten die Bezirksregierungen.

Ansprechpartner: Fabian Saavedra-Lara, Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 137 34 683
Montags 14:00 bis 18:00 und Donnerstags 10:00 bis 14:00.
Oder jederzeit per E-Mail unter info@medienwerk-nrw.de