Medienkunstfellows 2022/23

Ermöglichung eines Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Einreichfrist: 15. Februar 2022

Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Fördervolumen 2022/23: 120.000 Euro

Das Förderprogramm „Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ setzt sich zum Ziel, Impulse und Ansätze aus anderen Regionen, Ländern und Kontinenten nach NRW zu holen und somit neue Verknüpfungen mit internationalen Diskursen und Praxen der Medienkunst & digitalen Kultur herzustellen. Das Programm, das verschiedene künstlerische oder wissenschaftliche Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro (2021–2023) fördert, ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des technologischen und medialen Wandels auf die Gesellschaft. Institutionen und freie Initiativen können sich ab sofort gemeinsam mit ihrer*ihrem Fellow bewerben.

Einreichungsfrist (Projekte 2022 – 2023): 15. Februar 2022

1 Was wird gefördert?

Das Fellowship basiert auf einer von einer Institution oder freien Initiative aus NRW ausgesprochenen Einladung an eine entsprechend qualifizierte Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um eine bestimmte Zeit an der Institution oder in deren Umgebung zu verbringen und ergebnisoffen zu forschen.

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die…

  • sich künstlerisch und/oder wissenschaftlich mit den gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des zeitgenössischen technologischen und medialen Wandels auseinandersetzen.
  • sich für den Dialog unterschiedlicher kultureller und wissenschaftlicher Fachbereiche einsetzen.
  • einen überregionalen und/oder internationalen Austausch ermöglichen.
  • künstlerische und/oder wissenschaftliche Forschung unternehmen, die durch eine kritische Auseinandersetzung mit neuen Technologien möglich wird.
  • öffentliche Formate der Präsentation, Diskussion oder Vermittlung enthalten.

Die Förderung der Fellowships ermöglicht projektgebundene Kooperationen, die sich über bis zu zwei Haushaltsjahre erstrecken und frei aufgeteilt werden können:

Frühester Projektbeginn ist der 01.04.2022. Das Startdatum muss in 2022 liegen. Spätestens muss das Projekt zum 31.12.2023 beendet sein. Das Enddatum darf nicht vor dem 01.07.2022 liegen.

Das Fellowship sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Hingegen darf das dazugehörige Forschungsprojekt – gemäß der oben genannten Fristen – eine längere Laufzeit als das Fellowship haben.

Die maximale Fördersumme liegt in der Regel bei 30.000 Euro. Eine minimale Antragssumme ist nicht festgelegt.

2 Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an eine Institution oder freie Initiativen in NRW mit mehrjähriger Praxis im Bereich Medienkunst & digitale Kultur und jeweils eine*n vor Einreichung des Projektvorhabens von der Institution kontaktierte*n und bestimme*n Fellow, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW. Der Antrag wird von der gastgebenden Institution/Initiative gestellt.

Als mögliche Antragstellende gelten dabei Institutionen und freie Initiativen wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und andere Bildungsträger sowie Vereine, freie Kunsträume und Produktionshäuser, Festivals, Initiativen und Stiftungen.

Künstler*innen, Kurator*innen, Wissenschaftler*innen, Journalist*innen, Archivar*innen sind Beispiele für mögliche Fellows. Bewerbungen von Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
Die Medienkunstfellows richten sich an rechtlich verfasste Institutionen, Einrichtungen, Veranstalter*innen, Initiativen oder Kollektive. Antragsberechtigt sind somit Rechtsformen wie z.B. e.V., GbR, Stiftung, AöR, gGmbH, GmbH, UG (haftungsbeschränkt).

Beispiele für förderfähige Projekte sind Kooperationen einer Institution/Initiative aus dem Bereich Medienkunst & digitale Kultur mit…

  • Kurator*innen zum Zweck der gemeinsamen inhaltlichen Arbeit im Bereich Technologie und Kunst.
  • Wissenschaftler*innen zur Forschung an definierten Fragestellungen mit Bezug zur Arbeit einer Institution und/oder Themen der Region.
  • Künstler*innen zur künstlerisch-forschenden Beschäftigung an einem gemeinsam definierten Gegenstand.
  • Journalist*innen zur Ermöglichung von ausführlichen, tiefgehenden Recherchen.
  • Archivarbeit, die Geschichte und Wissen der Medienkunst in NRW für heutige Generationen zugänglich macht.

3 Wie wird man gefördert?

Das Büro medienwerk.nrw betreut das Bewerbungsverfahren und berät bei inhaltlichen Fragen. Eine Institution oder freie Initiative aus NRW reicht ihren Projektvorschlag auf der Website des Büro medienwerk.nrw ein und benennt ihren Fellow. Über das Online-Formular können alle erforderlichen Anlagen hochgeladen und übermittelt werden.

Die Einreichung im Bewerbungsverfahren beim Büro medienwerk.nrw umfasst:

Vor dem Beginn des Juryverfahrens prüft das Büro medienwerk.nrw die Einreichungen auf Erfüllung der Grundvoraussetzungen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist tagt eine Fachjury, die bei einem positivem Juryvotum eine Förderempfehlung ausspricht. Diejenigen Institutionen und Initiativen, die Projekte eingereicht haben, werden durch das Büro medienwerk.nrw über das Juryvotum informiert.  

Institutionen oder Initiativen, denen ein positives Juryvotum vorliegt, stellen im Anschluss als Antragsteller*innen einen offiziellen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen der Medienkunstfellows finden Sie im PDF „Fördergrundsätze“. Ebenso finden Sie hier die Vorlage des einzureichenden Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) und weitere Informationen und Hilfsmittel.

4 Kontakt & Beratung

Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen weiter unten in 5. FAQs zusammengefasst.

Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder online.
Sie erreichen uns:

  • während unserer digitalen Infoveranstaltungen am 29.10. (11 Uhr) sowie am 18.11. und 16.12. (16 Uhr). Um Anmeldung wird gebeten.
  • während unserer telefonischen Sprechstunde unter Tel. 0178 6971551 (montags 14 – 17 Uhr und donnerstags 10 – 13 Uhr)
  • jederzeit per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de

5 FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft haben wir Ihnen hier zusammengestellt – gegliedert nach zeitlicher Relevanz VOR PROJEKTEINREICHUNG und NACH PROJEKTEINREICHUNG. Diese FAQs werden laufend ergänzt.

– aktualisiert am 15.10.2021 –

VOR PROJEKTEINREICHUNG

Was ist ein Fellowship?

Das Fellowship basiert auf einer durch eine Institution oder freie Initiative aus NRW ausgesprochene Einladung gegenüber einer entsprechend qualifizierten Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um für eine bestimmte Zeit an der gastgebenden Institution oder im näheren Umfeld in NRW ergebnisoffen zu forschen. Grundsätzlich ist jedes gemeinsame Forschungsprojekt von gastgebender Institution/Initiative und Fellow förderfähig, das sich künstlerisch-forschend mit den Auswirkungen von digitalen Technologien auf die Gesellschaft auseinandersetzt. Die gastgebende Institution/Initiative reicht einen gemeinsamen Projektvorschlag ein und stellt bei einem positivem Juryvotum einen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

An wen richtet sich das Fellowship-Programm?

Das Förderprogramm richtet sich an Institutionen und freie Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die vor Projekteinreichung eine*einen Fellow kontaktiert und bestimmt haben, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW. In der Regel ist pro Projekt die Kooperation mit einer*einem Fellow möglich.

Ist die Anzahl der Fellows auf eine Person beschränkt?

Grundsätzlich ist die finanzielle Ausstattung des Fellowships (max. 30.000 €) auf einen Fellow ausgelegt. In Ausnahmefällen können sich auch zwei Fellows ein Fellowship teilen. Hier bitten wir vor Projekteinreichung um Rücksprache mit dem Büro medienwerk.nrw.

Fellows: Mit wem können Institutionen/Initiativen kooperieren?

Grundsätzlich sind die gastgebenden Institutionen/Initiativen in der Wahl ihrer potentiellen Fellows frei. Das Büro medienwerk.nrw berät und vermittelt bei Interesse gerne den Kontakt zwischen gastgebenden Institutionen/Initiativen und potentiellen Fellows. Sowohl Kooperationen mit langjährigen Begleiter*innen als auch mit Expert*innen, mit denen zuvor noch nie zusammengearbeitet wurde, sind möglich.

Im Rahmen der Projekteinreichung wird eine neue Institution (z.B. GbR, e.V.) gegründet. Bis wann muss die Neugründung abgeschlossen sein?

Zunächst reichen die gastgebenden Institutionen oder Initiativen das Projekt beim Büro medienwerk.nrw ein (bis 15. Februar 2022). Für diesen Vorgang ist noch kein GbR-Vertrag oder Eintrag ins Vereinsregister erforderlich. Sollte die Jury Ihr Projekt als förderfähig einstufen, so werden Sie anschließend dazu aufgefordert, einen offiziellen Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Spätestens bis dahin (also ca. Anfang März 2022) sollte der GbR-Vertrag oder Eintrag im Vereinsregister als Dokument vorliegen.

Können nur Institutionen oder freie Initiativen mit einer bereits bestehenden Profilierung im Bereich Medienkunst/digitale Kultur Projekte einreichen?

Ja. Im Rahmen der Projekteinreichung müssen gastgebende Institutionen oder Initiativen als Nachweis eine kurze Beschreibung von drei Projekten in diesem Bereich aus den letzten fünf Jahren vorlegen.

Müssen Eigenmittel eingebracht werden? Wie hoch sind diese? Was gilt als Eigenmittel?

Eine Beteiligung mit Eigenmitteln ist obligatorisch. Der Eigenanteil bei städtischen Veranstalter*innen beträgt mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Mittel Privater Dritter. Bei nicht-städtischen Veranstalter*innen darf der Eigenanteil 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht unterschreiten – auch in diesem Fall abzüglich der Mittel Privater Dritter.
Der Eigenanteil darf nicht aus öffentlichen Projektfördermitteln erbracht werden. Als Eigenanteil gilt auch nicht die Zurverfügungstellung von Infrastruktur, Räumlichkeiten, Technikausstattung und weiteren materiellen Ressourcen. Die Bezahlung fest angestellter Personen, die ihre Arbeitszeit anteilig für das Projekt aufwenden, können als Eigenanteil angerechnet werden. Ebenfalls angerechnet werden kann bürgerschaftliches Engagement ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen. Ansonsten sind nur Barmittel zulässig, d.h. durch Eingang auf ein Projektkonto bestätigte Eigenmittel. Sollte der Nachweis der geforderten Eigenmittel ein Problem darstellen, so wird empfohlen telefonische Rücksprache mit dem Büro medienwerk.nrw zu halten.

Was sind Mittel Privater Dritter? Unter „Mitteln Privater Dritter“ werden alle nicht-öffentlichen Gelder verstanden, die eine Veranstalter*in projektbezogen von Externen erhält. Dies sind z.B. Spenden, Förderung privater Stiftungen, Eintrittsgelder.

Hinweis: Der Kosten- und Finanzierungsplanung ist getrennt nach Kalenderjahren aufzustellen.

Förderfähige Ausgaben: Welche Kosten können übernommen werden?

Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (z.B. projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten), Verwaltungs- und Organisationsausgaben.

Honoraruntergrenzen: Gibt es Empfehlungen zu Personalkosten?

Das Büro medienwerk.nrw stellt eine Empfehlungstabelle für Honoraruntergrenzen zur Verfügung.

Reisekosten und Unterbringung: Wer kümmert sich um die Reisen, wer um die Unterbringung?

Die gastgebende Institution/Initiative kümmert sich um die Reise und die Unterbringung. Es wird empfohlen, neben An- und Abreise auch Gelder für Recherchereisen innerhalb Nordrhein-Westfalens zu kalkulieren.

Gibt es eine besondere Unterstützung für Eltern?

Ja! Das Ministerium und das Büro medienwerk.nrw möchten auch Eltern mit jüngeren oder betreuungsbedürftigen Kindern die Teilnahme am Fellowship-Programm ermöglichen. Um ihnen (in Begleitung ihres Kindes oder ihrer Kinder) die Teilnahme zu erleichtern, kann eine Sonderzulage von bis zu 2.000 Euro insgesamt auf die Honorar- und Materialkosten im Kosten- und Finanzierungsplan eingestellt werden (In diesem Fall erhöht sich die maximale Fördersumme des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft auf 32.000 Euro).

Dauer des Fellowships: Welche Länge ist für ein Fellowship vorgesehen?

Die Dauer des Fellowships ist auf sechs Monate begrenzt. Auch eine kürzere Zusammenarbeit ist denkbar. Der Durchführungszeitraum des Projekts kann zwischen dem 01.04.2022 und 31.12.2023 liegen. Er sollte so lang sein, wie notwendig, ggf. länger als sechs Monate. Nach Möglichkeit sollten Fellows für die Dauer des Fellowships an der gastgebenden Institution oder im näheren Umfeld innerhalb NRWs arbeiten. Die Anwesenheitszeiten können frei aufgeteilt werden (Beispiel: 2 Monate Fellowship, 2 Monate Pause, 4 Monate Fellowship). Eine längere Zusammenarbeit ist in Ausnahmefällen denkbar (z.B. 12 Monate je zwei Wochen). Hier bitten wir vor Antragsstellung um Rücksprache mit dem Büro medienwerk.nrw.

Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Konzepte für Projekte, die innerhalb des Zeitraums 2022-2023 stattfinden, sind bis zum 15. Februar 2022 einzureichen. Die Projekte können voraussichtlich ab 1. Juni 2022 beginnen und müssen in der Regel zum Ende des Folgejahres (2023) abgeschlossen werden. Der Kosten- und Finanzierungsplanung ist getrennt nach Kalenderjahren aufzustellen.

NACH PROJEKTEINREICHUNG

Wann ist mit einem Förderbescheid zu rechnen?

Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und einem Mitglied des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend.

Jury: Wer entscheidet über die Einreichungen?

Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und eine*r Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend. Vorgesehene Jurymitglieder für die Einreichungen 2022 sind:

Andreas Broeckmann, Diana McCarty, Paul Feigelfeld, Margarita Tsomou sowie eine*r Vertreter*in des Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

Warum muss bei positivem Juryvotum noch einmal ein Antrag gestellt werden?

Das Büro medienwerk.nrw organisiert und begleitet den Förderprozess inhaltlich. Im Bewerbungsverfahren führt das Büro medienwerk.nrw eine erste formale Prüfung der Projekteinreichung durch und legt diese anschließend der Jury vor. Eine abschließende formale Prüfung kann jedoch nur durch die jeweils zuständige Bezirksregierung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist, nur bei positivem Juryvotum, die Einreichung eines Förderantrags bei der Bezirksregierung notwendig.

Was ist die Erfolgskontrolle?

Der Förderantrag bei der Bezirksregierung muss Angaben zum Zuwendungszweck, dem Bezug zu den übergeordneten Förderzielen sowie Angaben zu den Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten. Weitere Informationen erhalten die gastgebenden Institutionen oder Initiativen bei positivem Votum direkt vom Büro medienwerk.nrw.

Förderformel und Logos: Wie lautet die Förderformel und welche Logos finden Verwendung?

Die Förderformel lautet „Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als Medienkunstfellow.“. Als Logos werden das Logo des Ministeriums und des Büro medienwerk.nrw verwendet. Diese werden den geförderten Projekten vom Büro medienwerk.nrw zur Verfügung gestellt.

Monat der Medienkunst: Was passiert nach der Durchführung des Projekts?

Das Büro medienwerk.nrw plant für die zweite Hälfte des Jahres 2023 ein dezentrales Programm mit dem Arbeitstitel „Monat der Medienkunst“, in dem alle geförderten Projekte (abgeschlossen oder noch laufend) präsentiert werden sollen. Dies kann durch Ausstellungen, Diskussionen, Videoaufzeichnungen oder andere Formate geschehen. Eine grundsätzliche Bereitschaft, daran teilzunehmen und die Vielfalt der Medienkunst & digitalen Kultur in NRW einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, wird vorausgesetzt.

Evaluation: Wie wird das Förderprogramm ausgewertet?

Das Büro medienwerk.nrw dokumentiert und evaluiert die Fördermaßnahme während und nach ihrer Durchführung, zum Beispiel in Form von Fragebögen oder Interviews.

Weitere Fragen?

Für weitere inhaltliche und organisatorische Fragen steht das Büro medienwerk.nrw zur Verfügung. Zu formalen Antragsfragen beraten die Bezirksregierungen.

Ansprechpartner:
Fabian Saavedra-Lara, Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0178 6971551
montags 14-17 Uhr und donnerstags 10-13 Uhr
oder jederzeit per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de