Medienkunstfellows

Ermöglichung eines Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Einreichfrist: 15. April 2021

CALL FOR PROJECTS – Zweite Förderrunde jetzt geöffnet!

Die Fristen der ersten Runde beider Förderprogramme sind mittlerweile verstrichen. Die zweite Runde des Medienkunstfonds und der Medienkunstfellows ist nun geöffnet. Hier gelangen Sie zur aktuellen Infoseite der Förderprogramme.

Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Das Förderprogramm „Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ setzt sich zum Ziel, Impulse und Ansätze aus anderen Regionen, Ländern und Kontinenten nach NRW zu holen und somit neue Verknüpfungen mit internationalen Diskursen und Praxen der Medienkunst & digitalen Kultur herzustellen. Das Programm, das verschiedene künstlerische oder wissenschaftliche Forschungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 240.000 Euro (2021 – 2023) fördert, ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des technologischen und medialen Wandels auf die Gesellschaft. Institutionen und freie Initiativen können sich ab sofort gemeinsam mit ihrer*ihrem Fellow bewerben.

1. Einreichungsfrist für Projektvorschläge beim Büro medienwerk.nrw (Projekte 2021 bis 2022): 15. April 2021
2. Einreichungsfrist für Projektvorschläge beim Büro medienwerk.nrw (Projekte 2022 bis 2023): 15. Februar 2022

1 Was wird gefördert?

Das Fellowship basiert auf einer von einer Institution oder freien Initiative aus NRW ausgesprochenen Einladung an eine entsprechend qualifizierte Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um für eine bestimmte Zeit an der Institution oder in deren Umgebung zu verweilen und ergebnisoffen zu forschen.

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die…

  • sich künstlerisch und/oder wissenschaftlich mit den gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des zeitgenössischen technologischen und medialen Wandels auseinandersetzen.
  • sich für den Dialog unterschiedlicher kultureller und wissenschaftlicher Fachbereiche einsetzen.
  • einen überregionalen und/oder internationalen Austausch ermöglichen.
  • künstlerische und/oder wissenschaftliche Forschung unternehmen, die durch eine kritische Auseinandersetzung mit neuen Technologien möglich wird.
  • öffentliche Formate der Präsentation, Diskussion oder Vermittlung enthalten.

Die Förderung der Fellowships ermöglicht projektgebundene Kooperationen von bis zu sechs Monaten Laufzeit (die sich über bis zu zwei Haushaltsjahre erstrecken und frei aufgeteilt werden können). Die maximale Fördersumme liegt in der Regel bei 30.000 Euro. Eine minimale Antragssumme ist nicht festgelegt.

2 Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an eine Institution oder freie Initiativen in NRW mit mehrjähriger Praxis im Bereich Medienkunst & digitale Kultur und jeweils eine*n vor Einreichung des Projektvorhabens von der Institution kontaktierte*n und bestimme*n Fellow, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW. Der Antrag wird von der gastgebenden Institution/Initiative gestellt.

Institutionen und freie Initiativen wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und andere Bildungsträger sowie Vereine, freie Kunsträume und Produktionshäuser, Festivals, Initiativen und Stiftungen gelten dabei als mögliche Antragsteller*innen.

Künstler*innen, Kurator*innen, Wissenschaftler*innen, Journalist*innen, Archivar*innen sind Beispiele für mögliche Fellows. Bewerbungen von Einzelpersonen sind ausgeschlossen.

Beispiele für förderfähige Projekte sind Kooperationen einer Institution/Initiative aus dem Bereich Medienkunst & Digitale Kultur mit…

  • einem*einer Kurator*in zum Zweck der gemeinsamen inhaltlichen Arbeit im Bereich Technologie und Kunst.
  • einem*einer Wissenschaftler*in zur Forschung an einer definierten Fragestellung in Bezug zur Arbeit der Institution und/oder Themen der Region.
  • einem*einer Künstler*in zur künstlerisch-forschenden Beschäftigung an einem gemeinsam definierten Gegenstand.
  • einem*einer Journalist*in zur Ermöglichung einer ausführlichen, tiefgehenden Recherche.
  • Archivarbeit, die Geschichte und Wissen der Medienkunst in NRW für heutige Generationen zugänglich macht.

3 Wie wird man gefördert?

Das Büro medienwerk.nrw betreut das Bewerbungsverfahren und berät bei inhaltlichen Fragen. Eine Institution oder freie Initiative aus NRW reicht ihren Projektvorschlag auf der Website des Büro medienwerk.nrw ein und benennt die*den Fellow. Im Online-Formulars können zusätzlich die notwendigen Anlagen hochgeladen und übermittelt werden.

Die Einreichung im Bewerbungsverfahren beim Büro medienwerk.nrw umfasst:

  • Online-Einreichungsformular
  • ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens: max. 2 Seiten, inkl. (künstl.) Ziele und Fragestellungen der Kooperation sowie Arbeitsweisen
  • ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan

Vor dem Beginn des Juryverfahrens prüft das Büro medienwerk.nrw die Einreichungen auf Erfüllung der Grundvoraussetzungen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist tagt eine Fachjury, die eine Förderempfehlung ausspricht. Die Institutionen, die Projekte eingereicht haben, werden durch das Büro medienwerk.nrw über das Juryvotum (und ggf. über das weitere Vorgehen für einen Förderantrag) informiert. Zuständig für Förderanträge, für die ein positives Juryvotum vorliegt, ist die Bezirksregierung, in deren Bezirk die Antragstellerin oder der Antragsteller ihren/seinen Sitz hat.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen der Medienkunstfellows finden Sie im PDF „Fördergrundsätze“. Ebenso finden Sie hier die Vorlage des einzureichenden Kosten- und Finanzierungsplans und weitere Informationen und Hilfen.

4 Fragen, Antworten & Kontakt

Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder online. Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen in unseren FAQs zusammengefasst. Sie erreichen uns während unserer telefonischen Sprechstunde unter Tel. 0231 137 34 683 (Montags 14:00 bis 18:00 und Donnerstags 10:00 bis 14:00) oder jederzeit per Email unter info@medienwerk-nrw.de.

5 FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. Diese FAQs werden laufend ergänzt.

– aktualisiert am 07.01.2020 –

Was ist ein Fellowship?

Das Fellowship basiert auf einer durch eine Institution oder freie Initiative aus NRW ausgesprochene Einladung gegenüber einer entsprechend qualifizierten Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um für eine bestimmte Zeit an der antragstellenden Institution oder im näheren Umfeld in NRW ergebnisoffen zu forschen. Grundsätzlich ist jedes gemeinsame Forschungsprojekt einer Institution und eines*einer Fellow förderfähig, das sich künstlerisch-forschend mit den Auswirkungen von digitalen Technologien auf die Gesellschaft auseinandersetzt.

An wen richtet sich das Fellowship-Programm?

Das Förderprogramm richtet sich an Institutionen und freie Initiativen in Nordrhein-Westfalen und jeweils eine*n vor Projekteinreichung von der Institution kontaktierte*n und bestimmte*n Fellow, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW.

Fellows: mit wem können Institutionen kooperieren?

Grundsätzlich sind die Antragsteller*innen in der Wahl ihrer potentiellen Fellows frei. Das Büro medienwerk.nrw berät und vermittelt bei Interesse gerne den Kontakt zwischen Institutionen und potentiellen Fellows. Sowohl eine Kooperation mit eine*m langjährige*n Begleiter*in als auch mit Expert*innen, mit denen zuvor noch nie zusammengearbeitet wurde, ist möglich.

Antragsteller*innen: KÖNNEN NUR INSTITUTIONEN ODER FREIE INITIATIVEN MIT EINER BEREITS BESTEHENDEN PROFILIERUNG IM BEREICH MEDIENKUNST/DIGITALE KULTUR ANTRÄGE STELLEN?

Ja. Im Rahmen der Antragsstellung muss die*der Antragsteller*in als Nachweis eine kurze Beschreibung von drei Projekten in diesem Bereich aus den letzten fünf Jahren vorlegen.

Dauer des Fellowships: Welche Länge ist für ein Fellowship vorgesehen?

Die Dauer des Fellowships ist auf sechs Monate begrenzt. Auch eine kürzere Zusammenarbeit ist denkbar. Nach Möglichkeit sollte der*die Fellow für die Dauer des Fellowships an der antragstellenden Institution oder im näheren Umfeld in NRW arbeiten. Die Anwesenheitszeiten können frei aufgeteilt werden (Beispiel: 2 Monate Fellowship, 2 Monate Pause, 4 Monate Fellowship).

Wann IST DER FRÜHESTMÖGLICHE PROJEKTBEGINN? WANN MUSS DAS PROJEKT ABGESCHLOSSEN SEIN?

Konzepte für Projekte in 2021/2022 sind zum 15. April 2021 einzureichen. Die Projekte sollen ab dem 15. Juli 2021 beginnen können und müssen in der Regel zum Ende 2022 abgeschlossen werden. Der Kosten- und Finanzierungsplanung ist getrennt nach Kalenderjahren aufzustellen.

AUFTEILUNG DER EIGENMITTEL: MÜSSEN EIGENMITTEL EINGEBRACHT WERDEN? WIE HOCH SIND DIESE?

Eine Beteiligung mit Eigenmitteln ist für den*die Antragsteller*in obligatorisch. Der Eigenanteil bei städtischen Veranstalter*innen beträgt mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei nichtstädtischen Veranstalter*innen darf der Eigenanteil 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht unterschreiten.

FÖRDERFÄHIGE AUSGABEN: WELCHE KOSTEN KÖNNEN ÜBERNOMMEN WERDEN?

Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (z.B. projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten), Verwaltungs- und Organisationsausgaben.

HONORARUNTERGRENZEN: GIBT ES EMPFEHLUNGEN ZU PERSONALKOSTEN?

Das Büro medienwerk.nrw stellt eine Empfehlungstabelle für Honoraruntergrenzen zur Verfügung.

REISEKOSTEN UND UNTERBRINGUNG: WER KÜMMERT SICH UM DIE REISEN, WER UM DIE UNTERBRINGUNG?

Die antragstellende Institution/Initiative kümmert sich um die Reise und die Unterbringung. Es wird empfohlen, neben An- und Abreise auch Gelder für Recherchereisen innerhalb Nordrhein-Westfalens zu kalkulieren.

MONAT DER MEDIENKUNST: WAS PASSIERT NACH DER DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTS?

Das Büro medienwerk.nrw plant für die zweite Hälfte des Jahres 2023 ein dezentrales Programm mit dem Arbeitstitel „Monat der Medienkunst“, in dem alle geförderten Projekte (abgeschlossen oder noch laufend) präsentiert werden sollen. Dies kann durch Ausstellungen, Diskussionen, Videoaufzeichnungen oder andere Formate geschehen. Eine grundsätzliche Bereitschaft, daran teilzunehmen und die Vielfalt der Medienkunst & digitalen Kultur in NRW einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen, wird vorausgesetzt.

EVALUATION: WIE WIRD DAS FÖRDERPROGRAMM AUSGEWERTET?

Das Büro medienwerk.nrw evaluiert die Fördermaßnahme nach ihrer Durchführung, zum Beispiel in Form von Fragebögen oder Interviews.

POSITIVES JURYVOTUM: WARUM MUSS BEI POSITIVEM JURYVOTUM NOCH EINMAL EIN ANTRAG GESTELLT WERDEN?

Das Büro medienwerk.nrw organisiert und begleitet den Förderprozess inhaltlich. Im Bewerbungsverfahren führt das Büro medienwerk.nrw eine erste Prüfung der Projekteinreichung durch und legt diese anschließend der Jury vor. Eine abschließende formale Prüfung kann jedoch nur durch die jeweils zuständige Bezirksregierung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck ist, nur bei positivem Juryvotum, die Einreichung eines Förderantrags bei der Bezirksregierung notwendig.

Jury: Wer entscheidet über die Einreichungen?

Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und einem Mitglied des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend.

GIBT ES EINE BESONDERE UNTERSTÜTZUNG FÜR ELTERN?

Ja! Das Ministerium und das Büro medienwerk.nrw möchten auch Eltern mit jüngeren oder betreuungsbedürftigen Kindern die Teilnahme am Fellowship-Programm ermöglichen. Um ihnen (in Begleitung ihres Kindes oder ihrer Kinder) die Teilnahme zu erleichtern, kann eine Sonderzulage von bis zu 2.000 Euro insgesamt auf die Honorar- und Materialkosten im Kosten- und Finanzierungsplan eingestellt werden (In diesem Fall erhöht sich die maximale Fördersumme des Ministierium für Kultur und Wissenschaft auf 32.000 Euro).

FÖRDERFORMEL UND LOGOS: WIE LAUTET DIE FÖRDERFORMEL UND WELCHE LOGOS FINDEN VERWENDUNG?

Die Förderformel lautet „Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als Medienkunstfellow.“. Als Logos werden das Logo des Ministeriums und des Büro medienwerk.nrw verwendet. Diese werden den geförderten Projekten vom Büro medienwerk.nrw zur Verfügung gestellt.

Was ist die Erfolgskontrolle?

Der Förderantrag bei der Bezirksregierung muss Angaben zum Zuwendungszweck, dem Bezug zu den übergeordneten Förderzielen sowie Angaben zu den Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten. Weitere Informationen erhalten die Antragsteller*innen bei positivem Votum direkt vom Büro medienwerk.nrw.

CORONA-PANDEMIE: KANN MEINE FÖRDERUNG IN ZEITEN DER CORONA-PANDEMIE GEWÄHRLEISTET WERDEN?

Ja. Zugunsten innovativer Ansätze wurde der formale Rahmen der Förderprogramme bereits vor der Corona-Pandemie bewusst weit und offen gefasst. Ein Projekt kann z.B. neue digitale Formate der Kooperation und/oder Präsentation nutzen. Grundsätzlich müssen die Fördergelder jedoch im jeweils geplanten Haushaltsjahr verausgabt werden.

Weitere Fragen?

Für weitere inhaltliche und organisatorische Fragen steht das Büro medienwerk.nrw zur Verfügung. Zu formalen Antragsfragen beraten die Bezirksregierungen.

Ansprechpartner:
Fabian Saavedra-Lara, Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 137 34 683
Montags 14:00 bis 18:00 und Donnerstags 10:00 bis 14:00.
Oder jederzeit per E-Mail unter info@medienwerk-nrw.de