Förderung für Medienkunst in NRW
Allgemeine Projektförderung
Die allgemeine Projektförderung unterstützt Projekte und Ausstellungsvorhaben im Kontext der Medienkunst,
die
- …künstlerische Positionen der Medienkunst erforschen, präsentieren, thematisieren
- zielgruppenspezifisch vermitteln
- die Erforschung, den Erhalt und die Präsentation des Medienkunstbestandes in Nordrhein-Westfalen betreiben.
Einreichungsfrist (Projekte 2026): 31. Oktober 2025
Bitte Beachten:
Alle Förderanträge müssen vor der Antragstellung mit dem Büro medienwerk.nrw in einem kurzen Gespräch abgestimmt werden.
Dafür übersenden Sie bitte vor der Beratung eine (formlose) Projektskizze an foerderung@medienwerk-nrw.de.
Für die Beratung bieten wir drei feste Termine an, die online stattfinden:
- Dienstag, 30. September 2025, 15.30 – 18.00h (ausführliche Informationen zu den Förderlinien + Beratung)
- Dienstag, 14. Oktober 2025, 09.30 – 12.00h (kurze Information zu den Förderlinine + Beratung)
- Dienstag, 21. Oktober 2025, 16 – 18.30h (nur Beratung)
Anmeldung unter: foerderung@medienwerk-nrw.de
Falls Sie an den oben genannten Terminen keine Zeit haben wenden Sie sich während der Sprechstundenszeit an das Büro medienwerk.nrw.
Ansprechpartner: Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 1373 4212
montags 14-16.30 Uhr
1 Was wird gefördert?
Unterstützt werden Projekte der Medienkunst aus NRW.
Frühster Projektbeginn ist der 01.03.2026. Das Projekt sollte in der Regel im Jahr 2026 abgeschlossen werden. Mehrjährige Projekte müssen besonders begründet werden.
Bitte beachten: Aufgrund der politischen und behördlichen Abläufe (z.B. Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag und dessen Inkrafttreten, Freigaben, Bearbeitung durch die Kulturverwaltung) ist nach jüngsten Erfahrungen damit zu rechnen, dass der Zuwendungsbescheid (und damit die Möglichkeit zur Auszahlung der Förderung an die Antragsteller*innen) nicht vor dem 01.05.2026 vorliegt. Wir empfehlen daher keine Ausgaben vor dem 01.05.2026 zu planen und die Projekte dementsprechend zu konzipieren. Alle Beteiligten bemühen sich um eine möglichst zügige Abwicklung.
Die Mindestantragssumme liegt bei 2.000 EUR. Bei kommunalen Institutionen gilt eine minimale Fördersumme von 12.500 EUR.
Projekte werden in Höhe von maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert.
Bereits eingereichte Projekte können grundsätzlich wieder eingereicht werden. Eine erneute Beratung durch das Büro medienwerk.nrw ist jedoch erforderlich.
2 Wer wird gefördert?
Institutionen oder freien Initiativen mit Sitz in NRW.
Als mögliche Antragsteller*innen gelten kommunale und private Einrichtungen wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und andere Bildungsträger sowie Vereine, freie Kunsträume und Produktionshäuser, Festivals, Initiativen und Stiftungen.
Bewerbungen von Einzelpersonen sind leider ausgeschlossen. Die allgemeine Projektförderung richtet sich an rechtlich verfasste Institutionen, Einrichtungen, Veranstalter*innen, Initiativen oder Kollektive. Antragsberechtigt sind somit Rechtsformen wie z.B. e.V., GbR, Stiftung, AöR, gGmbH, GmbH, UG (haftungsbeschränkt).
3 Wie wird man gefördert?
Das Büro medienwerk.nrw betreut das Ausschreibungsverfahren und berät bei inhaltlichen Fragen.
Die Antragsunterlagen umfassen:
– Informationen im Online-Formular des Kultur.Web (siehe Checkliste)
– Antragsformular mit zusätzlichen Informationen für die Jury. Das Formular erhalten Sie in Zusammenhang mit der obligatorischen inhaltlichen Beratung durch das Büro medienwerk.nrw.
– Projektbeschriebung: max. 2 Seiten.
Die Projektbeschriebung muss klare und messbare Ziele der
Maßnahme sowie geeignete Messkriterien zur Zielerreichung enthalten.
– Kosten- und Finanzierungsplan
Nach Ablauf der Antragsfrist tagt eine Fachjury, die bei einem positivem Juryvotum eine Förderempfehlung ausspricht.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen der allgemeinen Projektförderung finden Sie im PDF „Fördergrundsätze“. Ebenso finden Sie hier die Vorlage des einzureichenden Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) und weitere Informationen und Hilfsmittel.
4 Kontakt & Beratung
Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen weiter unten in 5. FAQs zusammengefasst.
Wir beraten Sie gerne per Telefonisch oder online.
Sie erreichen uns:
- während unserer digitalen Infoveranstaltungen.
- während unserer telefonischen Sprechstunde unter Tel. 0231 1373 4212 (montags 14 – 16.30 Uhr)
- per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de
5 FAQs
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur allgemeinen Projektförderung haben wir Ihnen hier zusammengestellt – gegliedert nach zeitlicher Relevanz VOR ANTRAG und NACH ANTRAG. Diese FAQs werden laufend ergänzt.
– Aktualisiert am 08.09.2025 –
VOR ANTRAG
Wofür ist die verpflichtende inhaltliche Beratung gedacht?
Das Büro medienwerk.nrw ist vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, die inhaltliche Beratung zu leisten. Wir möchten Ihnen ermöglichen, Ihre Ideen möglichst präzise, zum Förderprogramm passend und für die Jury nachvollziehbar zu formulieren. Alle Vorhaben, die in den Bereich Medienkunst und digitale Kultur passen könnten, sind dabei willkommen.
Zusätzlich informieren wir Sie über die Antragsvoraussetzungen. Für eine ausführliche Beratung zu förderrechtlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung.
Im Rahmen der Antragsstellung wird eine neue Institution (z.B. GbR, e.V.) gegründet. Bis wann muss die Neugründung abgeschlossen sein?
Zunächst wird nach Antragsstellung die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und die Anträge einer Jury vorgelegt. Für diesen Vorgang ist noch kein GbR-Vertrag oder Eintrag ins Vereinsregister erforderlich. Sollte die Jury Ihr Projekt als förderwürdig einstufen, so werden Sie anschließend darüber informiert. Spätestens bis dahin (also ca. Januar 2026) sollte der GbR-Vertrag oder Eintrag im Vereinsregister als Dokument vorliegen und der zuständigen Bezirksregierung zugeleitet werden.
Können nur Institutionen oder freie Initiativen mit einer bereits bestehenden Profilierung im Bereich Medienkunst/digitale Kultur einen Projektvorschlag einreichen?
Nein. Diese Voraussetzung gilt nur für Antragsteller*innen im Bereich Medienkunstfellows und Medienkunstfonds.
Sind Eigenmittel einzubringen? Wie hoch müssen diese sein? Was können Eigenmittel sein?
Ja, Eigenmittel müssen eingebracht werden. Der Eigenanteil bei kommunalen Antragsteller*innen beträgt mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Mittel privater Dritter. Bei anderen Antragsteller*innen beträgt der Eigenanteil mindestens 10%.
In der Regel sind nur Barmittel zulässig, d.h. durch Eingang auf ein Projektkonto bestätigte Eigenmittel.
Angerechnet werden kann bürgerschaftliches Engagement.
Weitere Informationen zu Eigenmitteln erhalten Sie von der zuständigen Bezirksregierung.
Was sind Mittel privater Dritter? Unter „Mitteln privater Dritter“ werden alle nicht-öffentlichen Gelder verstanden, die eine Antragsteller*in projektbezogen von privaten Einrichtungen erhält. Dies sind z.B. Spenden oder Förderungen privater Stiftungen.
Förderfähige Ausgaben: Welche Kosten können übernommen werden?
Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (z.B. projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten), Verwaltungs- und Organisationsausgaben.
Honoraruntergrenzen: Gibt es Vorgaben zu Personalkosten?
Ab dem 1. Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen für alle Sparten eine Fördervoraussetzung im Sinne von § 16 Absatz 3 Kulturgesetzbuch.
Das Ministerium informiert auf seiner Website dazu:
https://www.mkw.nrw/themen/kultur/kunst-und-kulturfoerderung/honoraruntergrenzen
Das Landesbüro Freie Darstellende Künste hat eine hilfreiche Aufschlüsselung für den Bereich darstellende Künste veröffentlicht, dessen Lektüre wir für alle Kunstbereiche herzlich empfehlen: Merkblatt zur Einführung der Honoraruntergrenzen.
Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?
Konzepte für Projekte, die innerhalb des Zeitraums ab 2026 stattfinden, sind bis zum 31.10.2025 einzureichen. Die Projekte können voraussichtlich ab 01.03.2026 beginnen und müssen zum Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Bitte beachten: Aufgrund der politischen und behördlichen Abläufe (z.B. Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag und dessen Inkrafttreten, Freigaben, Bearbeitung durch die Kulturverwaltung) ist nach jüngsten Erfahrungen damit zu rechnen, dass der Zuwendungsbescheid (und damit die Möglichkeit zur Auszahlung der Förderung an die Antragsteller*innen) nicht vor dem 01.05.2026 vorliegt. Wir empfehlen daher keine Ausgaben vor dem 01.05.2025 zu planen und die Projekte dementsprechend zu konzipieren. Alle Beteiligten bemühen sich um eine möglichst zügige Abwicklung.
Was ist die Erfolgskontrolle?
Jeder Förderantrag bei einer Bezirksregierung muss Angaben zum Zuwendungszweck, dem Bezug zu den übergeordneten Förderzielen sowie Angaben zu den Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten.
Der Zuwendungszweck besteht darin, das geplante Vorhaben mit den vorgesehenen Mitteln, in der vorgesehenen Zeit und in der geplanten Art und Weise durchzuführen.
Das Förderziel ist der nachhaltige Effekt eines Vorhabens, etwa der Lerneffekt beim Publikum oder der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn. Erfolgreich ist ein Projekt, wenn neben dem Zuwendungszweck auch das Förderziel erreicht wird.
Es sollten mindestens zwei Förderziele definiert werden. Dargelegt werden sollte das Förderziel in 1-2 Sätzen pro Ziel.
Die Ziele sollten aussagekräftig sein. Es geht dabei um die Möglichkeit der Selbsteinschätzung im Anschluss an das Projekt. Die formulierten Ziele sollten realistisch sein, die gesteckten Ziele haben jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung der Jury. Eine Verfehlung der Ziele hat keine finanziellen Konsequenzen und soll dem*der Antragsteller*in lediglich als Orientierung für die Planung zukünftiger Projekte dienen.
Als Indikatoren für die Erfolgsmessung können zum Beispiel genannt werden:
Bei Tagungen, Seminaren, Workshops:
- Anzahl der erwarteten Teilnehmer und Angaben zum Teilnehmerkreis und zu etwaigen Multiplikatoren;
- Geplante Referentenliste;
- Angaben zum erwarteten Medienecho (Medienberichte, Internetveröffentlichungen etc.);
- Angaben zu erwarteten Anknüpfungspunkten für künftige Kooperationen mit anderen Akteuren
- ggf. Angaben zu erwarteten Ergebnissen und Perspektiven, die im Zusammenhang mit der kulturellen Vermittlung Verwendung finden könnten.
Bei Ausstellungen / Veranstaltungen:
- Anzahl der erwarteten Besucher;
- Vorhaben im Begleitprogramm (z. B. Museumspädagogik, Führungen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen etc.);
- Angaben zu Kooperationen;
- Umfang der geplanten Öffentlichkeitsarbeit (Presseankündigungen, Flyer, Plakate etc.);
- Angaben zum erwarteten Medienecho (Medienberichte, Internetveröffentlichungen etc.);
- Vorhaben zur Publikation eines begleitenden Ausstellungskataloges (mit Angaben der Auflagenhöhe).
- Angaben zum grenzübergreifenden Kulturaustausch.
NACH ANTRAG
Jury: Wer entscheidet über die Einreichungen?
Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und eine*r Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend.
Die Jury für die Förderrunde 2026 ist noch nicht berufen. Die Jury für die Förderrunde 2025 bestand aus Arjon Dunnewind, Impakt; Tina Lorenz, ZKM | Herztlab; Sarah Reimann, HAU4; Vanina Saracino, UdK & freie Kuratorin; Ruth Schiffer, Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Außerdem nehmen an der Jurysitzung als nicht stimmberechtigte Beisitzer*innen teil: ein*eine Vertreter*in des Büro medienwerk.nrw und ein*eine Vertreter*in der Bezirksregierungen.
Förderformel und Logos: Wie lautet die Förderformel und welche Logos finden Verwendung?
Die Förderformel lautet „Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen. Als Logo wird das Logos des Ministeriums verwendet. Diese ist auf der Website des Ministerium abzurufen.
Weitere Fragen?
Für weitere inhaltliche und organisatorische Fragen steht das Büro medienwerk.nrw zur Verfügung. Zu formalen Antragsfragen beraten die Bezirksregierungen.
Ansprechpartner Büro medienwerk.nrw:
Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 1373 4212
montags 14-16.30
oder per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de