Medienkunstfellows 2025

Ermöglichung eines Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Einreichfrist: 31. März 2025

Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft

Das Förderprogramm „Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft“ setzt sich zum Ziel, Impulse und Ansätze aus anderen Regionen, Ländern und Kontinenten nach NRW zu holen und somit neue Verknüpfungen mit internationalen Diskursen und Praxen der Medienkunst & digitalen Kultur herzustellen. Das Programm ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Auswirkungen des technologischen und medialen Wandels auf die Gesellschaft. Institutionen und freie Initiativen können sich ab sofort gemeinsam mit ihrer*ihrem Fellow bewerben.

Einreichungsfrist (Projekte 2025): 31. März 2025

Bitte beachten:

Alle Förderanträge müssen vor der Antragstellung mit dem Büro medienwerk.nrw abgestimmt werden. Projektanträge sollten daher frühzeitig, spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Antragsfrist, beim Büro medienwerk.nrw vorgestellt werden, damit eine qualitative inhaltliche Beratung während des Antragsprozesses möglich ist.

Für die Beratung bieten wir zwei feste Termine an, die online stattfinden:

  • Donnerstag, 06.03.2025, um 16 Uhr
  • Dienstag, 18.03.2025, um 10 Uhr

Anmeldung unter: foerderung@medienwerk-nrw.de

Falls Sie an den oben genannten Terminen keine Zeit haben oder eine individuellere Beratung wünschen, wenden Sie sich zur Abstimmung des geplanten Fördervorhabens während der Sprechstundenszeiten an das Büro medienwerk.nrw oder vereinbaren Sie direkt einen Termin oder Rückruf:

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Ansprechpartner: Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 1373 4212
montags 14-17 Uhr und donnerstags 10-13 Uhr
oder jederzeit per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de

1 Was wird gefördert?

Das Fellowship basiert auf einer von einer Institution oder freien Initiative aus NRW ausgesprochenen Einladung an eine entsprechend qualifizierte Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um eine bestimmte Zeit an der Institution oder in deren Umgebung zu verbringen und ergebnisoffen zu forschen.

Grundsätzlich förderfähig sind Projekte, die…

  • sich künstlerisch und/oder wissenschaftlich mit den gesellschaftlichen und politischen Dimensionen des zeitgenössischen technologischen und medialen Wandels auseinandersetzen.
  • sich für den Dialog unterschiedlicher kultureller und wissenschaftlicher Fachbereiche einsetzen.
  • einen überregionalen und/oder internationalen Austausch ermöglichen.
  • künstlerische und/oder wissenschaftliche Forschung unternehmen, die durch eine kritische Auseinandersetzung mit neuen Technologien möglich wird.
  • öffentliche Formate der Präsentation, Diskussion oder Vermittlung enthalten.

Die Förderung der Fellowships ermöglicht projektgebundene Kooperationen zwischen einer Institution und einem*einer Fellow.

Frühester Projektbeginn ist der 01.06.2025. Das Projekt muss im Jahr 2025 abgeschlossen werden. 

Das Fellowship sollte die Dauer von 6 Monaten nicht überschreiten. Hingegen darf das dazugehörige Forschungsprojekt – gemäß der oben genannten Fristen – eine längere Laufzeit als das Fellowship haben.

Die maximale Fördersumme liegt in der Regel bei 30.000 Euro. Die Mindestantragssumme liegt bei 10.000 EUR. Bei kommunalen Institutionen gilt eine minimale Fördersumme von 12.500 EUR.

2 Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an eine Institution oder freie Initiative in NRW mit mehrjähriger Praxis im Bereich Medienkunst & digitale Kultur und jeweils eine*n vor Einreichung des Projektvorhabens von der Institution kontaktierte*n und bestimmte*n Fellow, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW. Der Antrag wird von der gastgebenden Institution/Initiative gestellt.

Als mögliche Antragstellende gelten dabei Institutionen und freie Initiativen wie Museen, Theater, Kunsthallen, Kulturzentren, Künstlerhäuser, Archive, soziokulturelle Zentren, Universitäten und andere Bildungsträger sowie Vereine, freie Kunsträume und Produktionshäuser, Festivals, Initiativen und Stiftungen.

Künstler*innen, Kurator*innen, Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und Aktivist*innen sind Beispiele für mögliche Fellows. Bewerbungen von Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
Die Medienkunstfellows richten sich an rechtlich verfasste Institutionen, Einrichtungen, Veranstalter*innen, Initiativen oder Kollektive. Antragsberechtigt sind somit Rechtsformen wie z.B. e.V., GbR, Stiftung, AöR, gGmbH, GmbH, UG (haftungsbeschränkt).

Beispiele für förderfähige Projekte sind Kooperationen einer Institution/Initiative aus dem Bereich Medienkunst & digitale Kultur mit…

  • Kurator*innen zum Zweck der gemeinsamen inhaltlichen Arbeit im Bereich Technologie und Kunst.
  • Wissenschaftler*innen zur Forschung an definierten Fragestellungen mit Bezug zur Arbeit einer Institution und/oder Themen der Region.
  • Künstler*innen zur künstlerisch-forschenden Beschäftigung an einem gemeinsam definierten Gegenstand.
  • Journalist*innen zur Ermöglichung von ausführlichen, tiefgehenden Recherchen.
  • Archivarbeit, die Geschichte und Wissen der Medienkunst in NRW für heutige Generationen zugänglich macht.

3 Wie wird man gefördert?

Eine Institution oder freie Initiative aus NRW reicht ihren Antrag auf der Website www.kultur.web.nrw.de unter dem Punkt Medienkunstfellows 2025 ein und benennt ihren Fellow. Über das Online-Formular können alle erforderlichen Anlagen hochgeladen und übermittelt werden.

Die Antragsunterlagen umfassen:

– Informationen im Online-Formular des Kultur.Web (siehe Checkliste)

– Antragsformular mit zusätzlichen Informationen für die Jury. Das Formular erhalten Sie in Zusammenhang mit der obligatorischen inhaltlichen Beratung durch das Büro medienwerk.nrw zugesandt. (Inhalt siehe Checkliste)

– ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens: max. 2 Seiten, inkl. (künstlerische) Ziele und Fragestellungen der Kooperation sowie Arbeitsweisen

– ausgefüllter Kosten- und Finanzierungsplan (siehe unten)

Nach Ablauf der Antragsfrist tagt eine Fachjury, die bei einem positivem Juryvotum eine Förderempfehlung ausspricht. Diejenigen Institutionen/Initiativen, die Projekte eingereicht haben, werden durch das Büro medienwerk.nrw über das Juryvotum informiert.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen der Medienkunstfellows finden Sie im PDF „Fördergrundsätze“. Ebenso finden Sie hier die Vorlage des einzureichenden Kosten- und Finanzierungsplans (KFP) und weitere Informationen und Hilfsmittel.

4 Kontakt & Beratung

Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir Ihnen weiter unten in den FAQs zusammengefasst.

Wir beraten Sie gerne per E-Mail, telefonisch oder online.
Sie erreichen uns:

  • während unserer digitalen Infoveranstaltungen.
  • während unserer telefonischen Sprechstunde unter Tel. 0231 1373 4212 (montags 14 – 17 Uhr und donnerstags 10 – 13 Uhr)
  • jederzeit per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de

5 FAQs

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Fellowships für Kunst, Technologie und Gesellschaft haben wir Ihnen hier zusammengestellt – gegliedert nach zeitlicher Relevanz VOR PROJEKTEINREICHUNG und NACH PROJEKTEINREICHUNG. Diese FAQs werden laufend ergänzt.

– aktualisiert am 15.01.2025 –

VOR PROJEKTEINREICHUNG

Wofür ist die verpflichtende inhaltliche Beratung gedacht?

Das Büro medienwerk.nrw ist vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, die inhaltliche Beratung zu leisten. Wir möchten Sie kennenlernen und Ihnen ermöglichen, Ihre Ideen möglichst präzise, zum Förderprogramm passend und für die Jury nachvollziehbar zu formulieren. Alle Vorhaben, die in den Bereich Medienkunst und digitale Kultur passen könnten, sind dabei willkommen.
Zusätzlich informieren wir Sie über die Antragsvoraussetzungen. Für eine ausführliche Beratung zu förderrechtlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Bezirksregierung:

Liste der Bezirksregierungen

Was ist ein Fellowship?

Das Fellowship basiert auf einer durch eine Institution oder freie Initiative aus NRW ausgesprochene Einladung gegenüber einer entsprechend qualifizierten Person, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW, um für eine bestimmte Zeit an der gastgebenden Institution oder im näheren Umfeld in NRW ergebnisoffen zu forschen. Grundsätzlich ist jedes gemeinsame Forschungsprojekt von gastgebender Institution/Initiative und Fellow förderfähig, das sich künstlerisch-forschend mit den Auswirkungen von digitalen Technologien auf die Gesellschaft auseinandersetzt. Die gastgebende Institution/Initiative reicht einen gemeinsam mit der*dem Fellow erarbeiteten Projektvorschlag ein.

An wen richtet sich das Fellowship-Programm?

Das Förderprogramm richtet sich an Institutionen und freie Initiativen in Nordrhein-Westfalen, die vor Projekteinreichung eine*einen Fellow kontaktiert und bestimmt haben, vorrangig mit Wohnsitz außerhalb von NRW. In der Regel ist pro Projekt die Kooperation mit einer*einem Fellow möglich.

Ist die Anzahl der Fellows auf eine Person beschränkt?

Grundsätzlich ist die finanzielle Ausstattung des Fellowships (max. 30.000 €) auf einen Fellow ausgelegt. In Ausnahmefällen können sich auch zwei Fellows ein Fellowship teilen. Hier bitten wir vor Antragsstellung um Rücksprache mit dem Büro medienwerk.nrw.

Fellows: Mit wem können Institutionen/Initiativen kooperieren?

Grundsätzlich sind die gastgebenden Institutionen/Initiativen in der Wahl ihrer potentiellen Fellows frei. Das Büro medienwerk.nrw berät und vermittelt bei Interesse gerne den Kontakt zwischen gastgebenden Institutionen/Initiativen und potentiellen Fellows. Sowohl Kooperationen mit langjährigen Begleiter*innen als auch mit Expert*innen, mit denen zuvor noch nie zusammengearbeitet wurde, sind möglich.

Im Rahmen der Projekteinreichung wird eine neue Institution (z.B. GbR, e.V.) gegründet. Bis wann muss die Neugründung abgeschlossen sein?

Zunächst wird nach Antragsstellung die grundsätzliche Förderfähigkeit geprüft und die Anträge einer Jury vorgelegt. Für diesen Vorgang ist noch kein GbR-Vertrag oder Eintrag ins Vereinsregister erforderlich. Sollte die Jury Ihr Projekt als förderwürdig einstufen, so werden Sie anschließend darüber informiert. Spätestens bis dahin (also ca. Anfang Mai 2025) sollte der GbR-Vertrag oder Eintrag im Vereinsregister als Dokument vorliegen und der zuständigen Bezirksregierung zugeleitet werden.

Können nur Institutionen oder freie Initiativen mit einer bereits bestehenden Profilierung im Bereich Medienkunst/digitale Kultur Projekte einreichen?

Ja. Im Rahmen des Antrags müssen gastgebende Institutionen oder Initiativen als Nachweis eine kurze Beschreibung von drei Projekten in diesem Bereich aus den letzten fünf Jahren vorlegen. Dies geschieht im Antragsformular, das Ihnen das Büro medienwerk.nrw im Rahmen der Beratung zukommen lässt.

Müssen Eigenmittel eingebracht werden? Wie hoch sind diese? Was gilt als Eigenmittel?

Ja, Eigenmittel müssen eingebracht werden. Der Eigenanteil bei kommunalen Antragsteller*innen beträgt mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abzüglich der Mittel privater Dritter. Bei anderen Antragsteller*innen beträgt der Eigenanteil mindestens 10%.

In der Regel sind nur Barmittel zulässig, d.h. durch Eingang auf ein Projektkonto bestätigte Eigenmittel.

Angerechnet werden kann bürgerschaftliches Engagement.

Weitere Informationen zu Eigenmitteln erhalten Sie von der zuständigen Bezirksregierung.

Was sind Mittel privater Dritter? Unter „Mitteln privater Dritter“ werden alle nicht-öffentlichen Gelder verstanden, die eine Antragsteller*in projektbezogen von privaten Einrichtungen erhält. Dies sind z.B. Spenden oder Förderungen privater Stiftungen.

Förderfähige Ausgaben: Welche Kosten können übernommen werden?

Gefördert werden projektbezogene Personalausgaben, Sachausgaben (z.B. projektbezogene Arbeits- und Verbrauchsmaterialien, Werbemaßnahmen, Miet- und Leihgebühren, Reisekosten), Verwaltungs- und Organisationsausgaben.

Honoraruntergrenzen: Gibt es Empfehlungen zu Personalkosten?

Angelehnt an Empfehlungen verschiedener Verbände empfiehlt das Büro medienwerk.nrw als Organisator des vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichteten „Fellowship für Kunst, Technologie und Gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen“, der oder dem Fellow sowie allen Projektbeteiligten eine angemessene Entlohnung zukommen zu lassen und dies im Kosten- und Finanzierungsplan transparent einzuplanen.

Als monatliche Entlohnung der*des Fellows sind min. 2500 € (netto) pro Monat als freiberufliche Tätigkeit in Äquivalenz zur Vollzeitbeschäftigung vorgesehen. Dies beinhaltet ggf. vom Fellow zu beschaffendes Material.

Zusätzlich sind die Reise- und Unterbringungskosten, Betreuungs- und Verwaltungskosten förderfähig.

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen stellt eine Empfehlungstabelle für Honoraruntergrenzen zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Infos des Ministeriums zu den Honoraruntergrenzen.

Reisekosten und Unterbringung: Wer kümmert sich um die Reisen, wer um die Unterbringung?

Die gastgebende Institution/Initiative kümmert sich um die Reise und die Unterbringung. Es wird empfohlen, neben An- und Abreise auch Gelder für Recherchereisen innerhalb Nordrhein-Westfalens zu kalkulieren.

Gibt es eine besondere Unterstützung für Eltern?

Ja. Das Ministerium und das Büro medienwerk.nrw möchten auch Eltern mit jüngeren oder betreuungsbedürftigen Kindern die Teilnahme am Fellowship-Programm ermöglichen. Um Ihnen (in Begleitung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder) die Teilnahme zu erleichtern, kann eine Sonderzulage von bis zu 2.000 Euro insgesamt auf die Honorarkosten im Kosten- und Finanzierungsplan↓ eingestellt werden (In diesem Fall erhöht sich die maximale Fördersumme von Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW auf 32.000 Euro).

Dauer des Fellowships: Welche Länge ist für ein Fellowship vorgesehen?

Die Dauer des Fellowships ist auf sechs Monate begrenzt. Auch eine kürzere Zusammenarbeit ist denkbar. Der Durchführungszeitraum des Projekts kann zwischen dem 01.06.2025 und 31.12.2025 liegen. Er sollte so lang sein wie notwendig, ggf. länger als sechs Monate.
Nach Möglichkeit sollten Fellows für die Dauer des Fellowships an der gastgebenden Institution oder im näheren Umfeld innerhalb NRWs arbeiten. Die Anwesenheitszeiten können frei aufgeteilt werden (Beispiel: 2 Monate Fellowship, 2 Monate Pause, 4 Monate Fellowship).

Wann ist der frühestmögliche Projektbeginn? Wann muss das Projekt abgeschlossen sein?

Konzepte für Projekte, die innerhalb des Zeitraums 2025 stattfinden, sind bis zur oben genannten Frist einzureichen. Die Projekte können voraussichtlich ab 1. Juni 2025 beginnen und müssen zum Ende des Jahres abgeschlossen werden.

Bitte beachten: Aufgrund der politischen und behördlichen Abläufe (z.B. Verabschiedung des Haushaltes durch den Landtag und dessen Inkrafttreten, Freigaben, Bearbeitung durch die Kulturverwaltung) ist nach jüngsten Erfahrungen damit zu rechnen, dass der Zuwendungsbescheid (und damit die Möglichkeit zur Auszahlung der Förderung an die Antragsteller*innen) nicht vor dem 01.06.2025 vorliegt. Wir empfehlen daher keine Ausgaben vor dem 01.06.2025 zu planen und die Projekte dementsprechend zu konzipieren. Alle Beteiligten bemühen sich um eine möglichst zügige Abwicklung.

Was ist die Erfolgskontrolle?

Jeder Förderantrag bei einer Bezirksregierung muss Angaben zum Zuwendungszweck, dem Bezug zu den übergeordneten Förderzielen sowie Angaben zu den Indikatoren für die Messung der Zielerreichung enthalten.

Der Zuwendungszweck besteht darin, das geplante Vorhaben mit den vorgesehenen Mitteln, in der vorgesehenen Zeit und in der geplanten Art und Weise durchzuführen.

Das Förderziel ist der nachhaltige Effekt eines Vorhabens, etwa der Lerneffekt beim Publikum oder der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn. Erfolgreich ist ein Projekt, wenn neben dem Zuwendungszweck auch das Förderziel erreicht wird.

Es sollten mindestens zwei Förderziele definiert werden. Dargelegt werden sollte das Förderziel in 1-2 Sätzen pro Ziel. Dies geschieht im Antragsformular, das Ihnen das Büro medienwerk.nrw im Rahmen der Beratung zukommen lässt.

Die Ziele sollten aussagekräftig sein. Es geht dabei um die Möglichkeit der Selbsteinschätzung im Anschluss an das Projekt. Die formulierten Ziele sollten realistisch sein, die gesteckten Ziele haben jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidung der Jury. Eine Verfehlung der Ziele hat keine finanziellen Konsequenzen und soll dem*der Antragsteller*in lediglich als Orientierung für die Planung zukünftiger Projekte dienen.

Als Indikatoren für die Erfolgsmessung können zum Beispiel genannt werden:

Bei Tagungen, Seminaren, Workshops:

  • Anzahl der erwarteten Teilnehmer und Angaben zum Teilnehmerkreis und zu etwaigen Multiplikatoren;
  • Geplante Referentenliste;
  • Angaben zum erwarteten Medienecho (Medienberichte, Internetveröffentlichungen etc.);
  • Angaben zu erwarteten Anknüpfungspunkten für künftige Kooperationen mit anderen Akteuren
  • ggf. Angaben zu erwarteten Ergebnissen und Perspektiven, die im Zusammenhang mit der kulturellen Vermittlung Verwendung finden könnten.

Bei Ausstellungen / Veranstaltungen:

  • Anzahl der erwarteten Besucher;
  • Vorhaben im Begleitprogramm (z. B. Museumspädagogik, Führungen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen etc.);
  • Angaben zu Kooperationen;
  • Umfang der geplanten Öffentlichkeitsarbeit (Presseankündigungen, Flyer, Plakate etc.);
  • Angaben zum erwarteten Medienecho (Medienberichte, Internetveröffentlichungen etc.);
  • Vorhaben zur Publikation eines begleitenden Ausstellungskataloges (mit Angaben der Auflagenhöhe).
  • Angaben zum grenzübergreifenden Kulturaustausch.

NACH PROJEKTEINREICHUNG

Jury: Wer entscheidet über die Anträge?

Die Juryentscheidung wird von vier externen Expert*innen und eine*r Vertreter*in des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen getroffen und ist (vorbehaltlich der Einhaltung der formalen Kriterien) bindend. Die vorgesehenen stimmberechtigte Jurymitglieder für Anträge für das Jahr 2025 werden sobald wie möglich an dieser Stelle vorgestellt.

Außerdem nehmen an der Jurysitzung als nicht stimmberechtigte Beisitzer*innen teil: ein*eine Vertreter*in des Büro medienwerk.nrw und ein*eine Vertreter*in der Bezirksregierungen.

Förderformel und Logos: Wie lautet die Förderformel und welche Logos finden Verwendung?

Die Förderformel lautet „Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen als Medienkunstfellow.“. Als Logos werden die Logos des Ministeriums und des Büros medienwerk.nrw verwendet. Diese werden den geförderten Projekten vom Büro medienwerk.nrw zur Verfügung gestellt.

Weitere Fragen?

Für weitere inhaltliche und organisatorische Fragen steht das Büro medienwerk.nrw zur Verfügung. Zu formalen Antragsfragen beraten die Bezirksregierungen.

Ansprechpartner:
Klaas Werner
Telefonische Sprechstunde Förderberatung | Tel. 0231 1373 4212
montags 14-17 Uhr und donnerstags 10-13 Uhr
oder jederzeit per E-Mail unter foerderung@medienwerk-nrw.de